COVID 19 FAQ
- Kosten im Zusammenhang mit Covid-19 (z. B. spezielle Therapien und Rückführung ins Heimatland) sind nicht versichert.
- Versichert ist die unmittelbar lebensrettende medizinische Behandlung in den ersten Stunden nach Einlieferung, falls erforderlich.
- Anders als bei herkömmlichen Reiseversicherungen konzentriert sich DAN Europe ausschließlich auf medizinische Notfälle.
- Die Folgen von Reiseunterbrechungen aufgrund von Covid-19 sind daher nicht versichert.
- Wenn beispielsweise Ihr Flug storniert wird, würde der Versicherer Ihre Kosten nicht übernehmen, da kein medizinischer Notfall vorliegt.
- Siehe auch: Ist bei der Tauchversicherung auch eine Standard-Reisekrankenversicherung inbegriffen?
- Ja, Ihre Versicherung bleibt gültig entsprechend den Bedingungen Ihres Vertrags.
- Bitte beachten Sie auch:
- Bei einem Tauchunfall sind Sie versichert, sofern das Tauchen an Ihrem Reiseziel nicht von den örtlichen Behörden untersagt wurde.
- Bei sonstigen medizinischen Notfällen (nicht tauchbezogen) sind Kosten im Zusammenhang mit Covid-19 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Ja, Ihr Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn Sie entgegen den Empfehlungen Ihrer Regierung reisen.
- Bitte bedenken Sie jedoch, dass DAN Ihnen aufgrund durch die Pandemie bedingter logistischer Störungen möglicherweise nicht so effektiv Hilfe leisten kann wie unter normalen Umständen.
- Beispielsweise könnten Grenzschließungen eine Rückführung unmöglich machen, und medizinische Einrichtungen könnten überlastet oder überhaupt nicht verfügbar sein.
- Wir raten daher, den Empfehlungen der Regierung des Landes Ihres ständigen Wohnsitzes sowie den Empfehlungen örtlicher Behörden Folge zu leisten.
Wichtiger Hinweis: die Informationen, dieser Seite, ersetzen in keiner Weise die Versicherungsbedingungen weder integrieren sie die Bestimmungen die im Versicherungsschein enthalten sind.